Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall benötigen Sie vom behandelnden BG-Arzt ebenfalls eine “Verordnung einer Krankenbeförderung”. Mit dieser können Sie für Fahrten (zu Arztbesuchen, ambulanten Operationen, stationären Aufenthalten, Krankengymnastik usw., die mit dem Arbeitsunfall in Verbindung stehen) das Taxi nutzen. Für diese Fahrten sind bei der Berufsgenossenschaft keine Zuzahlungen zu leisten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.