Gesetzliche Voraussetzungen für Krankenfahrten – Auch nach der Gesundheitsreform werden noch Fahrtkosten für Krankenfahrten mit dem Taxi von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen und rechnen somit direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen also nicht bei uns in Vorkasse gehen. Sie tragen, sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, nur den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises (mindestens 5€, maximal 10€ pro Fahrstrecke). Diesen Betrag entrichten Sie gegen Quittung direkt bei uns im Fahrzeug.
Unter Krankenfahrten mit dem Taxi versteht man die Beförderung von Kranken, die sitzend gefahren werden können und die keine medizinische Betreuung / Behandlung während der Fahrt benötigen. Folgende Punkte gehören zur der Krankenfahrten-Rubrik.
Bei Fahrten zu Ihnen nicht vertrauten Einrichtungen begleiten wir Sie am Behandlungsort, bringen Sie bei stationären Aufenthalten zur Aufnahme und, falls gewünscht, auf die jeweilige Station.
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